Die Zuchtordnung

1. Zuchtziel
Eine zielbewusste Zucht soll die Leistungsfähigkeit des Hannoverschen Schweißhundes (Deutscher Schweißhund) nicht allein erhalten, sondern nach Möglichkeit fördern. Entsprechend den Aufgaben und Anforderungen, die an den Hannoverschen Schweißhund in der Jagdpraxis gestellt werden und aus der Erkenntnis, dass nur von einem Spezialisten Höchstleistungen zu erwarten sind, muss das Ziel aller züchterischen Maßnahmen besonders auf Gesundheit, Nasenleistung und Wesen ausgerichtet sein.

2. Zuchtauswahl
Aufgrund der relativ kleinen Zuchtbasis bedarf es bei jeder Paarung einer sorgfältigen Zuchtauswahl. Die züchterische Zusammenarbeit mit allen dem Internationalen Schweißhundverband angeschlossenen Vereinen ist unbedingt erforderlich und zu pflegen. Die Auswahl von Rüde und Hündin hat daher unter Anwendung gleicher Maßstäbe zu erfolgen. Die Zuchtverantwortlichen sollten nach Möglichkeit die Hunde sehen, kennen und vor Augen haben!

Zur Zucht dürfen nur Hunde verwendet werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

2.1 Die bestandene Vorprüfung

2.2 Wesensfestigkeit, natürliche Ruhe, Wildschärfe, Ausdauer, Durchhaltewillen

2.3 Nachweis der Leistungsfähigkeit im praktischen Jagdbetrieb durch schriftliche Leistungsnachweise.

2.4 Der Nachweis, dass der Hund fährten- und / oder sichtlaut jagt. Es ist frühzeitig durch Bericht und Benennung von zuverlässigen Zeugen dem Zuchtleiter, zusätzlich und unabhängig von den Leistungsberichten, schriftlich und unaufgefordert zu melden, dass der Hund laut hetzt und stellt. Eine Bestätigung der lauten Hetze und des Stellens auf einer ebenfalls frühzeitigen Hauptprüfung muss Ziel im Interesse der Zucht bleiben. Dem fährtenlauten Hund ist Vorzug zu geben.

2.5 Gesundheit. Keine Manipulation an Auge und Gebiss, frei von Hüftgelenksdysplasie. Der Nachweis muss durch röntgenologische Untersuchung und Beurteilung durch einen vom Verein zu benennenden Tierarzt erbracht werden.

2.6 Klar ausgeprägter Geschlechtstyp.

2.7 Formwert in der Altersklasse mindestens "Sehr gut". Bei hervorragender Veranlagung und Leistung dürfen in Ausnahmefällen auch Hunde mit dem Formwert "Gut" zur Zucht zugelassen werden.

3. Mängel, die von der Zucht ausschließen

3.1 Wesensschwäche, wie Nervosität, Überempfindlichkeit, Ängstlichkeit, Flatterhaftigkeit

3.2 Mangelnder Fährtenwille, stumpfe Nase

3.3 Stumme Hetze, mangelnde Hetzpassion

3.4 Kryptorchismus, Monorchismus

3.5 Anlage zu Krampfanfällen

3.6 Gebissfehler: starke Vor- oder Rückbeißer, Fehlen von mehr als zwei Prämolaren

3.7 En- oder Ektropium
Mindestalter der Hündin 2 Jahre
Höchstalter der Hündin 8 Jahre
Mindestalter des Rüden 2 Jahre
Höchstalter des Rüden 9 Jahre
Ausnahmen bei besonders wertvollen Zuchttieren und bei guter Kondition können in Bezug auf das Höchstalter vom Zuchtleiter oder seinem Stellvertreter gestattet werden.

4. Zuchtgenehmigung
Die Zucht mit Hannoverschen Schweißhunden erfordert grundsätzlich die vorherige schriftliche Genehmigung durch den Zuchtleiter / Zuchtleiter-Stellvertreter des Vereins Hirschmann e.V. Bis zum 31. Dezember jeden Jahres hat der Züchter schriftlich beim Zuchtleiter oder dessen Stellvertreter die Genehmigung der für das folgende Jahr gewünschten und der durch den Zuchtleiter oder dessen Stellvertreter im vorangegangenen Jahr geplanten und genehmigten Verbindung anzufordern. Der Deckrüdenbesitzer darf den Rüden nur zum Decken freigeben, wenn der Hündinnenbesitzer den schriftlichen Nachweis erbringt, dass der Zuchtleiter des Vereins Hirschmann oder dessen Stellvertreter die Verbindung genehmigt hat. Der Züchter hat dem Zuchtleiter umgehend mitzuteilen, wann und von welchem Rüden die Hündin gedeckt worden ist. Die Deckbescheinigung ist vom Rüdenbesitzer schriftlich an den Zuchtleiter zu senden. Unabhängig von der späteren Wurfmeldung hat der Züchter dem Zuchtleiter sofort mitzuteilen, wann und in welcher Stärke der Wurf gefallen ist. In einem Jahr darf von einer Hündin nur ein Wurf gezogen werden. Eine Hitze ist grundsätzlich zu übergehen.

5. Wurfmeldung
Jeder Wurf ist innerhalb von zwei Wochen dem Zuchtleiter auf einem vorgedruckten Meldeschein zu melden. Kann bei der Wurfmeldung der künftige Besitzer eines Welpen noch nicht genannt werden, so ist dies nach Bekanntwerden oder spätestens bis zur Abgabe des Welpen, unverzüglich nachzuholen. Zur Kennzeichnung und Unterscheidung verschiedener, von demselben Züchter gezogener Würfe eines Zwingers, müssen alle Rufnamen der Welpen eines Wurfes mit demselben Anfangsbuchstaben beginnen. Die Buchstaben können beliebig innerhalb des Alphabetes ausgewählt werden. Eine Reihenfolge ist nicht zu beachten.Die Welpen dürfen nicht unter einem Alter von 8 Wochen abgegeben werden. Der Wurf wird vor der Welpenabgabe durch den Zuchtleiter oder seinen Stellvertreter abgenommen. Die Welpen sind unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zu kennzeichnen.

6. Ahnentafel
Die Ahnentafeln werden vom Zuchtleiter auf speziellem Papier (mit Wasserzeichen) erstellt und mit den VDH - und FCI – Emblemen, sowie mit dem jeweils beigedrückten Stempel des JGHV und dem ISHV-Leistungsstempel gekennzeichnet. Sie haben nur Gültigkeit, wenn Sie vom Zuchtleiter beglaubigt sind. Für die Welpenabgabe in das Ausland ist die Ahnentafel dem VDH vorzulegen und eine "Auslandsanerkennung" zu beantragen. Jeder Besitzwechsel ist in die Ahnentafel einzutragen und dem Zuchtleiter unverzüglich zu melden. Die Ahnentafel ist und bleibt Eigentum des Vereins Hirschmann. Sie ist beim Ableben des Hundes bzw. beim Ausscheiden des Führers aus dem Verein Hirschmann zurück zu geben. Die Ahnentafel wird als Vereinseigentum entsprechend gekennzeichnet.

7. Zwingernamen
Der Züchter hat sich beim Verein Hirschmann einen Zwingernamen schützen zu lassen. Verzichtet er darauf, so ist den Rufnamen der von ihm gezüchteten Hunde der Familienname des Züchters anzufügen ( z.B. Hirschmann - N.N. ). Dieser, beim Verein Hirschmann eingetragene Zwingername, darf vom Züchter für Abstammungsnachweise Hannoverscher Schweißhunde, die vom Verein Hirschmann nicht legitimiert sind, nicht verwendet werden. Anderenfalls ist der Zwingername vom Vorstand aus dem Zwingerverzeichnis des Vereins Hirschmann zu streichen und dieses dem VDH und JGHV mitzuteilen!

8.Zuchtsperre
Aus wichtigen Gründen kann eine Zuchtsperre über Würfe oder einzelne Hunde ausgesprochen werden. Werden in einem Wurf bei einem oder mehreren Hunden Erbkrankheiten festgestellt, so muss der gesamte Wurf zuchtgesperrt werden. Über die weitere Verwendung der Elterntiere zur Zucht entscheidet der Zuchtleiter. Die Zuchtsperre muss im Zuchtbuch vermerkt werden.

9. Gebühren
Gebühren werden erhoben für:

  • Zwingernamenschutz
  • Eintragung in das Zuchtbuch einschl. Beglaubigung der Ahnentafel je Hund
  • Phänotypbeurteilung von Hunden zum Zweck der Erstellung einer Registrierbescheinigung –auf Antrag- im Anhang zum Zuchtbuch

Die Höhe der Gebühren wird von der Hauptversammlung festgesetzt und im jeweiligen Hirschmannbrief veröffentlicht. Gleichzeitig mit der Absendung der betreffenden Meldungen oder Anträge an den Zuchtleiter hat die Überweisung der Gebühren zu erfolgen auf das

Konto des Vereins Hirschmann e.V.
Norddeutsche Landesbank Braunschweig
Konto-Nr. 260 943 (Bankleitzahl: 250 500 00).

Die Einzahlung ist dem Zuchtleiter nachzuweisen.

10. Zuchtbuch
Das Zuchtbuch ist Abstammungs- und Leistungsnachweis. Als Zuchtunterlage soll es dem Züchter eine vollständige Orientierung über alle Hunde ermöglichen. Nicht allein positive Angaben, wie erfolgreiche Prüfungen und Leistungsnachweise, sind daher einzutragen, sondern auch nicht bestandene Prüfungen mit Angabe der Fächer, sowie auch negative Anlagen und Leistungen, vor allem Fehler und Mängel, deren Erblichkeit nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können.

In das Zuchtbuch werden Welpen einer genehmigten Verbindung eingetragen.

Andere Hunde, welche nach einer schriftlichen Beantragung zur Phänotypbeurteilung, durch Formwertrichter des Vereins Hirschmann als Hannoverscher Schweißhund einzustufen sind, können auf Antrag im Anhang des Zuchtbuches registriert werden. Aufgrund der Bestimmungen dieser Zuchtordnung können wertvolle Kenntnisse übermittelt werden. Nur so ist der Überblick über den gesamten Bestand der Hannoverschen Schweißhunde möglich.

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